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Besteuerung von Dividenden und damit zusammenhängenden Aufwendungen im Konzern
Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Auswirkungen
Spätestens seit den EuGH-Entscheidungen v. - Rs. C-168/01, Bosal, und v. - Rs. C-471/04, Keller Holding, sind Unternehmen gut beraten, Aufwendungen, die mit steuerfreien Auslandsdividenden in Zusammenhang stehen, ungeachtet nationaler Abzugsverbote sorgfältig auf ihre Abzugsfähigkeit nach vorrangigem EU-Recht zu prüfen. Seit dem ist klar, dass diese Überprüfung nicht nur EU/EWR-Dividenden, sondern auch Drittlandsdividenden umfasst. Erschwert wird die Überprüfung durch die zahlreichen Änderungen von § 3c EStG und § 8b KStG seit 1999. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Rechtsauslegungen je nach Gesetzeslage kurz analysiert und zeitraumbezogen zusammengefasst. Dabei werden die Fälle untersucht, in denen keine Organschaft gegeben ist.
Körperschaftsteuerliche Behandlung
Inlandsdividenden waren unter Geltung des Anrechnungsverfahrens steuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer (Ausschüttungsbelastung) wurde beim Anteilseigner angerechnet bzw. vergütet. Eine Ausnahme galt für Ausschüttungen aus dem EK 01 (Weiterschüttung von DBA-befreiten Schachteldividenden), die nach § 8b Abs. 1 KStG a. F. steuerfrei waren. Auslandsdividenden unterlagen ...