Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung einer Prognoseentscheidung
Die Änderung einer bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 4 EStG ist auch dann möglich, wenn die Korrektur auf einer geänderten oder neu berücksichtigten verfassungsrechtlichen Rechtsprechung – hier zur Berücksichtigung von dem Kind gezahlter Sozialversicherungsbeiträge nach der Entscheidung des – beruht.