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Aktivierung von Mietereinbauten als Herstellungskosten
Der Umbau gemieteter Räumlichkeiten von einer Schreinerei mit Verkaufsraum zu einem Großraumbüro ermöglicht dem Mieter eine gänzlich andere Nutzung und würde beim Gebäudeeigentümer zu nachträglichen Herstellungskosten führen. Die Aufwendungen des Mieters sind nicht sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig, sondern wie ein materielles Wirtschaftsgut zu aktivieren und nach Gebäudegrundsätzen abzuschreiben.