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Abzug von Verpflegungsmehraufwand für Großgerätefahrer unter Tage
Ein unter Tage im Kaliwerk tätiger Fahrer eines sog. Selbstladetransportfahrzeugs übt eine Fahrtätigkeit aus und hat daher gem. § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2, 3 EStG Anspruch auf den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der dort genannten Pauschalen als Werbungskosten (hier: Abgrenzung zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen i. S. des § 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. l StVZO). Fahrtätigkeiten innerhalb einer großräumigen Betriebsstätte sind vom Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG nicht auszunehmen. Bei einer Fahrtätigkeit findet die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG allenfalls bei ununterbrochenem Aufenthalt auf dem Fahrzeug Anwendung, was wohl nur bei Aufenthalt auf einem Seeschiff praktisch wird.