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Wirtschaftliches Eigentum an Einfamilienhaus bei Scheidung
Vereinbaren Eheleute, die je zur Hälfte Miteigentümer eines Einfamilienhauses sind, in der notariellen Getrenntlebens- und Scheidungsfolgenvereinbarung die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils eines der Ehegatten auf den anderen Ehegatten und dass der übertragende Ehegatte längstens bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe in dem Einfamilienhaus unentgeltlich unter Beteiligung an den laufenden Betriebskosten wohnen bleiben kann, ist das Grundstück nicht aufgrund des sofortigen Übergangs von Besitz und Nutzen unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO vor der grundbuchmäßigen Eigentumsumschreibung dem übernehmenden Ehegatten zuzurechnen. Der übertragende Ehegatte kann somit weiterhin Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG und Abzugsbeträge nach § 7 FördG in Anspruch nehmen. Der Ann...