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FG München Urteil v. - 4 K 816/05 EFG 2007 S. 779 Nr. 10

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1

Mietverbilligung als Vermächtnis des verstorbenen Vermieters erbschaftsteuerpflichtig

Leitsatz

Das vom verstorbenen Vermieter angeordnete Vermächtnis, weiterhin für 10 Jahre zur gleichen (günstigen) Miete wohnen zu dürfen, ist erbschaftsteuerpflichtig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1168 Nr. 18
EFG 2007 S. 779 Nr. 10
UVR 2007 S. 139 Nr. 5
NAAAC-39796

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