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Portugal | kommunales Finanzgesetz 2007
Mitte Januar 2007 ist in Portugal ein neues kommunales Finanzgesetz in Kraft getreten, das die Finanzbeziehungen zwischen dem Zentralstaat und den Gemeinden neu regelt. Wichtigste Änderung ist der Wegfall des den Gemeinden bisher zustehenden 10 %igen Zuschlags auf die Körperschaftsteuer. Stattdessen können sie ab dem 1.1.2007 einen Zuschlag von maximal 1,5 % auf den steuerbaren Gewinn erheben. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 150.000 € kann auch ein niedriger Zuschlagssatz festgesetzt werden.