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Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit für Geschäftsführer als vGA
Der BFH hält mit seinem Urteil vom an seiner Rechtsprechung fest, wonach Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit für die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers grundsätzlich zu einer vGA führen. Ausnahmsweise ist eine vGA zu verneinen, wenn derartige Zuschläge auch einem vergleichbaren gesellschaftsfremden Arbeitnehmer gezahlt werden; ob dies der Fall ist, ist aufgrund eines betriebsinternen Fremdvergleichs festzustellen (so bereits , sowie , BStBl 2005 II S. 307). Ausführlich und kritisch zur BFH-Rechtsprechung sowie zu den einschlägigen OFD-Verfügungen vgl. Lange/Janssen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 9. Aufl., Herne/Berlin 2007, Rz. 734 ff. ( VRiFG Bernd Rätke, Berlin).