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NWB Nr. 11 vom Seite 859

FG Niedersachsen hält Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig

Das FG Niedersachsen hält die Neuregelung zur Entfernungspauschale im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig. Es hat deshalb mit Beschluss v. - 8 K 549/06 (erstritten vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V.) ein anhängiges Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und das BVerfG angerufen.

Zum Hintergrund: Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind seit dem nicht mehr als Werbungskosten/Betriebsausgaben abzugsfähig (sog. „Werkstorprinzip”). Aufgrund einer Härtefallregelung sind entsprechende Kosten pauschal mit 0,30 € lediglich noch ab dem 21. Entfernungskilometer „wie” Werbungskosten/Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Im Streitfall erzielten die Kläger (Ehegatten) Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Für ihre Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte – vom gemeinsamen Wohnort 41 km (Ehemann) bzw. 54 km (Ehefrau) entfernt – beantragen sie jeweils die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2007 unter Berücksichtigung der vollständigen Entfernung. Das beklagte Finanzamt gewährte den Freibetrag in Anwendung der Neuregelung in § 9 Abs. 2 EStG jedoch lediglich unter Berücksichtigung der Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer.

Nach Auf...