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Eigenheimzulage bei nachweisbaren eigenen Aufwendungen
Für den Nachweis der Anschaffungskosten des Wohnungskäufers reicht es nicht aus, wenn das Geld von auf die Eltern lautenden Konten überwiesen wird, deren PIN-Nummern oder Passwörter er kennt, und wenn eine mündliche Geldschenkung weder notariell beurkundet noch vor dem Wohnungskauf vollzogen ist. Eine Darlehensfinanzierung des Wohnungskäufers über Geldabruf von Bankkonten Angehöriger ist nicht nachgewiesen durch eine nicht näher spezifizierte „Verpflichtung zu allen Konsequenzen einschließlich Zinszahlungen” und durch nicht näher bezeichnete und belegte spätere Zahlungen an die Angehörigen (hier Eltern).