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FG Baden-Württemberg 22.11.2006 7 K 194/03, NWB direkt 11/2007 S. 4

Arbeitszimmer eines Hochschulprofessors bei umfangreicher Nebentätigkeit

Übt ein Professor eine Haupttätigkeit im öffentlichen Dienst aus, die ihn verpflichtet, seinem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, liegt der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung auch dann in der Universität und nicht im häuslichen Arbeitszimmer, wenn der Mittelpunkt der Nebentätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt.