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BFH  - III R 61/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2d, GG Art 3

Rechtsfrage

Strittig ist, ob die Tochter nach dem Abitur i.R. des Programms einer Wohlfahrtsorganisation mit Sitz in Großbritannien (Live and Work in Australia) ein freiwilliges soziales Jahr i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG abgeleistet hat. Muss der Träger des sozialen Jahres seinen Sitz im Inland haben? Handelt es sich bei der Formulierung in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG, wonach es sich um ein freiwilliges soziales Jahr "im Sinne des Gesetzes" zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres handeln muss, um eine Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung?

Ausland; Freiwilliges soziales Jahr; Kindergeld; Recht

Fundstelle(n):
DAAAC-39234

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