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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 108

Die Besteuerung der Altersbezüge nach dem Alterseinkünftegesetz

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer, Bamberg

I. Einführung

Mit Urteil vom - 2 BvL 17/99 (BStBl II 2002 S. 618) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt. Das Bundesverfassungsgericht sah § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG als verfassungswidrig an: Obwohl die Beamtenpensionen um den Versorgungsfreibetrag zu ermäßigen waren, unterlagen sie gleichwohl nahezu vollständig der Besteuerung. Dagegen wurden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich in Höhe des Ertragsanteils und damit niedriger besteuert. Vgl. hierzu Abbildung 1. Damit musste der Gesetzgeber die unterschiedliche Besteuerung dieser Altersbezüge beseitigen. Er tat dies mit dem am in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)” vom (BStBl I 2004 S. 554).

Die Neuregelung gilt nicht nur für nach dem in den Ruhestand tretende Steuerpflichtige, sondern auch für die Ruheständler, die bereits Altersbezüge erhalten.

Bei der Neuregelung hat sich der Gesetzgeber für die nachgelagerte Besteuerung entschieden. Das bedeutet,...