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Einkommensteuer | Kein steuerbarer Veräußerungsverlust bei Veräußerung von Argentinien-Anleihen
Verluste aus der Veräußerung von sog. Argentinien-Anleihen sind nicht steuerbar (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 und 4 EStG).
Praxishinweise: Nur wenn Erträge für die Überlassung von Kapital als steuerfreier Wertzuwachs „konstruiert” werden und eine Emissionsrendite fehlt oder nicht nachgewiesen wird, sind die aus Wertsteigerungen erzielten Erträge (= Marktrendite) zu ermitteln. Besteht eine von Anfang an zugesagte Rendite, so sind Verluste aus der Veräußerung des Wertpapiers stets als solche auf der (nicht steuerbaren) Vermögensebene zu behandeln.