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Einkommensteuer | Ansatz der Marktrendite bei fehlender Emissionsrendite
Der Ansatz der Marktrendite setzt nach Wortlaut und Systematik von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG voraus, dass eine (vorhandene) Emissionsrendite nicht nachgewiesen ist (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Praxishinweise: Die Marktrendite ist nur ausnahmsweise anzusetzen, wenn eine Emissionsrendite nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen wird. Dies führt dann dazu, dass die Differenz zwischen Veräußerungspreis und Anschaffungskosten der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Bei Forderungen oder Wertpapieren in ausländischer Währung ist dabei die Differenzrechnung in der ausländischen Währung durchzuführen und erst dann in die inländische Währung umzurechnen. So wird ausgeschlossen, dass Wechselkursschwankungen (= Wertveränderungen auf der Vermögensebene) in die Einkünfteermittlung einfließen.