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Verlustabzugsbeschränkung beim stillen Gesellschafter
Der Verlustausgleich bei einem stillen Gesellschafter ist nach dem nrkr. NWB BAAAB-88160 (BFH-Az.: VIII R 21/06, EFG 2006 S. 1517) auf die geleistete Einlage beschränkt. Die schuldrechtliche Verpflichtung, den Geschäftsinhaber von Risiken und Pflichten aus einem Darlehensvertrag freizustellen, stellt keine geleistete Einlage dar. Die Berücksichtigung eines Verlustes als Werbungskosten des stillen Gesellschafters setzt die Feststellung der Bilanz des Geschäftsinhabers voraus (Bezug: §§ 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 15a EStG).
Praxishinweise: (1) Der Kläger beteiligte sich an einem Handelsgewerbe als (typisch) stiller Gesellschafter. Als Einlage vereinbarten der Kläger und der Geschäftsinhaber einen Betrag i. H. von 22,5 Mio DM (1996) und 29 Mio DM (1997). Die Einl...