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Zulagenbegünstigung von Verkaufseinrichtungen für Betriebe des Fischerei- und Aquakultursektors
(1) Eine Verkaufseinrichtung, die in einem fischverarbeitenden Betrieb sowohl dem Verkauf im Betrieb verarbeiteter Produkte als auch nicht wesentlich veränderter Handelsware an private Haushalte dient, ist investitionszulagenbegünstigt, wenn der Einsatz für den Verkauf der verarbeiteten Produkte überwiegt. (2) Von der Investitionszulage ausgeschlossener Einzelhandel im Fischerei- und Aquakultursektor ist die Beschaffung von Gütern durch Marktteilnehmer und deren Veräußerung ohne wesentliche Veränderung an private Haushalte (Bezug: § 2 Abs. 2 Satz 2 InvZulG 1999).
Praxishinweise: Mit der Entscheidung stellt der BFH klar: Nicht die Einzelhandelstätigkeit als solche ist von der Zulagenbegünstigung ausgeschlossen. Der Ausschluss tritt nur ein, wenn das angeschaffte Wirtschaftsgut überwiegend der ...