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Einkommensteuer | Überschusserzielungsabsicht bei einer Ferienwohnung
Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist die Einkünfteerzielungsabsicht der Stpfl. nicht allein wegen hoher Werbungskostenüberschüsse zu überprüfen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; Bezug: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass bei einer ausschließlich zur Vermietung genutzten Ferienwohnung typisierend die Bewirtschaftung eines Totalüberschusses zu unterstellen ist. Eine Prognose für die Überschusserzielungsabsicht ist nur durchzuführen, wenn die ortsübliche Vermietungszeit um mindestens 25 % unterschritten wird.