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Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters in der Insolvenz der KG
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG richtet sich der nach § 166 Abs. 3 HGB durchzusetz-ende Informationsanspruch des Kommanditisten gegen den Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter erfüllt diesen Anspruch durch Gewährung von Einsicht in die von ihm in Verwahrung genommenen Geschäftsunterlagen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zu einer weitergehenden Aufarbeitung von Unterlagen auf Kosten der Insolvenzmasse ist er nicht verpflichtet (OLG Zweibrücken, Beschluss vom – 3 W 122/06, ZInsO 2006 S. 1285).