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PiR Nr. 3 vom Seite 82

Behandlung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen gem. IFRIC 11

Prof. Dr. Henning Stephan und Dipl.-Kfm. Stephan Burghardt

I. Zum Hintergrund des IFRIC 11

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat am die Interpretation IFRIC 11IFRS 2 – Group and Treasury Share Transactions” veröffentlicht. Hintergrund für die auf den Diskussionsentwurf IFRIC D17 zurückgehende Interpretation sind aufgetretene Unklarheiten bei der Anwendung des IFRS 2 Share-based Payment, der demnach nun – neben dem IFRIC 8 – durch IFRIC 11 ergänzt wird. Nach der Übernahmeempfehlung durch die European Financial Advisory Group (EFRAG) hat sich am auch das Accounting Regulatory Committee (ARC) nun für ein Endorsement von IFRIC 11 ausgesprochen.

II. Anteilsbasierte Vergütung durch Eigenkapitalinstrumente oder Barausgleich

Hinsichtlich der Formen anteilsbasierter Vergütungstransaktionen ( share-based payment transactions) unterscheidet IFRS 2 Transaktionen

  • mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ( equity-set-tled share-based payment transactions) und solchen

  • mit Barausgleich ( cash-settled share-based payment transactions).

Im ersten Fall werden echte Eigenkapitalinstrumente gewährt, also etwa Belegschaftsaktien, GmbH-Anteile oder Optionen auf Unternehmensanteile. Der Personalaufwand w...

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