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StuB Nr. 5 vom Seite 178

Änderung von Jahres- und Konzernabschlüssen – der neue IDW ERS HFA 6

von Dipl.-Ök. WP/StB Oliver Kauter, Essen
Kernfragen
  • Wie wird Änderung im Sinne der Verlautbarung verstanden?

  • Wie erfolgt die Anpassung der Handels- an die Steuer- bilanz?

  • Wie ist der IDW ERS HFA 6 n. F. insgesamt zu werten?

Der Hauptfachausschuss des IDW hat am den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Änderung von Jahres- und Konzernabschlüssen” (IDW ERS HFA 6 n. F.) verabschiedet . Der Entwurf ersetzt damit die bisher geltende IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Änderung von Jahresabschlüssen und Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz” (IDW RS HFA 6) vom . Änderung i. S. der Verlautbarung ist jede Änderung von Form oder Inhalt des geprüften Abschlusses . Die Anpassungen können dabei einerseits Posten von Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung oder aber Anhang bzw. Lagebericht betreffen . Wird die Änderung nach Vorlage des Abschlusses an den Aufsichtsrat vorgenommen, ist eine Anpassung zwar problemlos möglich, sofern die Feststellung durch Haupt- bzw. Gesellschaftsversammlung noch nicht erfolgt ist (vgl. Tz. 4). Allerdings löst die Änderung bereits eine Nachtragsprüfung nach § 316 Abs. 3 HGB aus . Ist die Feststellung hingegen erfolgt, kann di...