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StuB Nr. 5 vom Seite 173

Die erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen nach der Entscheidung des

von RA/FAStR StB Dr. Andreas Rohde, Bonn und RA/FAStR Gereon Gemeinhardt M.B.L.-HSG, Bornheim
Kernfragen
  • Welches sind die Kernaussagen des Verfassungsgerichts?

  • Wie muss der Gesetzgeber reagieren?

  • Was hat die Beratungspraxis zu beachten?

Fast fünf Jahre hat es gedauert, bis das BVerfG mit seiner am veröffentlichten Entscheidung über den Vorlagebeschluss des BFH und damit die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des seit dem geltenden Erbschaftsteuerrechts entschieden hat. Nachdem es lange so schien, als würden Verfassungsgericht und Gesetzgeber aufeinander schielen, wer zuerst agiert, liegen nunmehr sowohl die Entscheidung aus Karlsruhe als auch der Entwurf für ein Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vom auf dem Tisch. Es stellt sich daher u. a. die Frage, welche Auswirkungen das Urteil auf die Behandlung von Betriebsvermögen hat, und zwar einerseits für den Gesetzgeber, andererseits für die Beratungspraxis.

I. Die Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts

Grundlage der Entscheidung des BVerfG war die Vorlagefrage des ob § 19 Abs. 1 ErbStG i. V. mit § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG i. V. mit den in dieser Vorschrift in Bezug genommenen Vorschriften des BewG sowie §§ 13a, 19a ErbStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG verst...