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StuB Nr. 5 vom Seite 198

Neue Entwicklungen im Bereich Massenverfahren – Änderungen durch das JStG 2007

Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen wurde über die geplanten gesetzgeberischen Maßnahmen zur Erledigung von Masseneinsprüchen informiert. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen wurden die geplanten Änderungen nachträglich in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Durch die Änderung der §§ 172, 367 AO im Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) ist nunmehr die Erledigung von Änderungsanträgen und Einsprüchen durch Allgemeinverfügung möglich. Darüber hinaus sieht § 367 Abs. 2a AO i. d. F. des JStG 2007 (n. F.) die Möglichkeit der Teileinspruchsentscheidung vor.

Dagegen wurde die Regelung einer Einspruchsrücknahmefiktion ebenso nicht in das Gesetz aufgenommen, wie die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorläufigkeit (§ 165 AO) auf sog. Mischfälle, in denen neben der Verfassungsmäßigkeit auch einfachgesetzliche Fragen zur Auslegung einer Norm streitig sind. Das JStG 2007 ist am im BGBl verkündet worden (BGBl I S. 2878). Nach Art. 20 Abs. 1 JStG 2007 sind die neuen Regelungen damit am in Kraft getreten.

Allgemeinverfügung

Mit dem neuen Abs. 2b des § 367 AO ist dem BMF die Möglichkeit eingeräumt worden, durch Allgemeinverfügung sowohl Anträge (§ 172 Abs. 3 AO n. F.) a...