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Neue Abgeltungssteuer ab 2009
Geplante Neuregelung der privaten Kapitalertragsbesteuerung
Die Einführung einer abgeltenden Kapitalertragsbesteuerung wird in Deutschland seit Jahren kontrovers diskutiert. Der aktuelle Referentenentwurf zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sieht neben umfangreichen Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung erstmalig die Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge im Privatvermögen vor. Nachfolgend wird die geplante Neuregelung mit ihren wesentlichen Merkmalen vorgestellt.
Anwendungsbereich der Abgeltungssteuer
Die geplante Abgeltungssteuer erfasst Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- und Termingeschäften, Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften, Erträge und Wertzuwächse aus Investmentfonds und Finanzinnovationen (z. B. Zertifikate) sowie Gewinne aus der Veräußerung „gebrauchter” Versicherungspolicen, insbesondere Kapitallebensversicherungen.
Von der Anwendung der Abgeltungssteuer ausgeschlossen sind Kapitalerträge zwischen nahe stehenden Personen. Die Abgeltungssteuer gilt ferner nicht für Zahlungen von Kapitalgesellschaften, an denen der Anteilseigner mit mindestens 1 % beteiligt ist sowie für Erträge im Rahmen sog. Back-to-back-Finanzierungen. Für Veräußerungen pri...