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Umsatzsteuer | Steuerpflicht von Zuschüssen bei Erschließung
Leistungen, die ein Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH zur Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen bezieht, werden nach dem NWB FAAAC-38821 für die durch Erschließungsvertrag gemäß § 124 BauGB geschuldete Erschließungsleistung dieser GmbH verwendet. – Anmerkung: Der BFH weicht von der Verwaltungsauffassung ab. Die Finanzverwaltung nimmt bisher – wie auch das Finanzgericht in der Vorinstanz – an, die Vorsteuern aus Leistungsbezügen des Erschließungsträgers seien weitgehend der steuerfreien Übertragung (Lieferung) der Erschließungsgrundstücke an die Gemeinde zuzuordnen. Der BFH ordnet die Leistungsbezüge demgegenüber der steuerpflichtigen Besorgungsleistung „Erschließung” sowie den – im Streitfall – steuerpflichtigen Verkäufen e...