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Abgabenordnung | Kontrollbesuche der Steuerfahndung in einem Bordell
Der NWB PAAAC-38822 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Kontrollbesuche der Steuerfahndung in Räumlichkeiten, die an Prostituierte zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit vermietet worden sind, sind grundsätzlich – in angemessener und zumutbarer Häufigkeit – zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i. S. des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO hinreichend veranlasst. Der mögliche (Neben-)Effekt, die Prostituierten zu veranlassen, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen bzw. am „Düsseldorfer Verfahren” teilzunehmen, ist mit dem Ermittlungsauftrag der Steuerfahndung nicht unvereinbar. Bei dem „Düsseldorfer Verfahren” der Finanzverwaltung handelt es sich um ein gesetzlich nicht geregeltes, vereinfachtes Vorauszahlungsverfahren. Danach zieht der Vermieter mit ...