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Vorsteuerabzug bei Erwerb und Umbau eines anschließend gemischt genutzten Gebäudes
Aufteilungsmaßstab kann Flächen- und Umsatzschlüssel sein
Der BFH hatte über den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und Umbau eines anschließend zur Ausführung von steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen genutzten Gebäudes zu entscheiden. Er unterscheidet bei der Vorsteuerzuordnung für ein gemischt genutztes Gebäude zwischen Erhaltungsaufwand, anschaffungsnahem Aufwand und Herstellungsaufwand.
Erwerb und Umbau eines Gebäudes
Die Klägerin erwarb im Dezember 1991 ein Grundstück mit leer stehendem Gebäude zu einem Preis von 1,5 Mio. DM. Mit der Durchführung der Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen beauftragte sie einen Generalübernehmer. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen, welche von Dezember 1991 bis Dezember 1992 andauerten, wurden u. a. sechs Wohnungen neu geschaffen. Ab September 1992 wurde das Gebäude sukzessive vermietet. Dabei verzichtete die Klägerin hinsichtlich der Vermietung des gewerblich genutzten Gebäudeteils auf die Umsatzsteuerbefreiung. Für das inzwischen bestandskräftige Jahr 1991 sowie das Streitjahr 1992 machte sie deshalb aus den insgesamt für das Gebäude bezogenen Eingangsleistungen Vorsteuerbeträge pauschal nach dem Verhältnis der ...