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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 1/2004

Gesetze: UStG § 3b Abs. 1UStG § 3b Abs. 3UStG § 3b Abs. 4UStG § 3b Abs. 5UStG § 3b Abs. 6UStG § 4 Nr. 3 BSt. a

Fehlender buch- und belegmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Transporten und grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen

Leitsatz

Bei fehlenden buch- und belegmäßigen Nachweisen, wie Speditions- oder Frachtpapieren, aus denen sich eine innergemeinschaftliche Beförderung und die UStIdNr. des Leistungsempfängers ergibt, liegt keine nicht steuerbare innergemeinschaftliche Beförderung i.S.d. § 3b Abs. 3 UStG vor.

Die in § 4 Nr. 3a UStG als steuerfrei angeführten grenzüberschreitenden Beförderungen sind buch- und belegmäßig nachzuweisen. Unter Buchnachweis versteht man einen Nachweis durch Bücher oder Aufzeichnungen in Verbindung mit Belegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1566 Nr. 24
NAAAC-38720

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