Einkünfte aus Vermietung bei Mietvertrag zwischen Angehörigen
Leitsatz
Entscheidend für die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses ist, dass die Hauptleistungspflichten erfüllt worden
sind.
Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die steuerliche Anerkennung des Vertrages insgesamt aus.
Es kann nicht bereits wegen der verbilligten Nutzungsüberlassung des Grundstücks an Angehörige auf eine fehlende Einkünfteerzielungsabsicht
der Kläger geschlossen werden. Gem. § 21 Abs. 2 EStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung ist die Nutzungsüberlassung
in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken
weniger als 50 % der ortsüblichen Miete beträgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAC-38714
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