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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 396/04 EFG 2007 S. 719 Nr. 9

Gesetze: UstG § 15 Abs. 2 Nr. 1

Rückwirkende Zuordnung von Bauleistungen zum Unternehmensvermögen

Leitsatz

1. Die Zuordnung von Bauleistungen zum Unternehmensvermögen kann nur „sofort” in dem Besteuerungszeitraum erfolgen, in dem der Vorsteuerabzugsanspruch entstanden ist.

2. Der Grundsatz der Sofortentscheidung gilt selbst dann, wenn eine Steuerfestsetzung noch nicht erfolgt oder noch abänderbar ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 576 Nr. 9
EFG 2007 S. 719 Nr. 9
UStB 2007 S. 189 Nr. 7
IAAAC-38697

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