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Umsatzsteuerliche Fragen bei Holding-Gesellschaften
Das befasst sich mit der Zuordnung von Beteiligungen zum unternehmerischen Bereich des Steuerpflichtigen sowie den umsatzsteuerlichen Folgen hieraus:
Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH ist das bloße Erwerben, Halten und Veräußern von Beteiligungen grundsätzlich keine unternehmerische Tätigkeit, weil Dividenden kein umsatzsteuerliches Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustauschs darstellen. Ausnahmen sind aber z. B. der gewerbsmäßige Erwerb von Beteiligungen z. B. von Finanzinvestoren oder das Halten einer Beteiligung zwecks Förderung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit, z. B. zur Sicherung günstiger Einkaufskonditionen.
Soweit die Beteiligungen dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen sind, kann die Vorsteuer abgezogen werden. Der Verkauf einer dem ...