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Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers als Werbungskosten
Bewirtungsaufwendungen anlässlich einer Pensionierung können nach dem Werbungskosten darstellen. Hierzu bedarf es einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Dabei sprechen folgende Indizien für die Annahme von Werbungskosten:
Der Anlass für die Bewirtung ist – wie bei einer Pensionierung – rein beruflich. Denn die Pensionierung ist der Schlussakt der beruflichen Tätigkeit.
Der Arbeitgeber tritt als Gastgeber auf, erstellt die Gästeliste, organisiert die Feier, und die Feier findet in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers statt.
Bei den Gästen handelt es sich um weitere Arbeitnehmer und/oder Gäste, die in einem beruflichen Verhältnis zum Arbeitgeber stehen. Private Gäste werden nicht eingeladen.
Der BFH hält nicht mehr an seiner Entscheidung vom - VI R ...BStBl 1993 II S. 350