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Werbungskostenabzug und Arbeitgeberersatz bei Einsatzwechseltätigkeit ab 2007
Im Jahr 2005 hat der BFH in mehreren Urteilen die Grundsätze für den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern neu gefasst, die auswärts tätig sind (z. B. auf Buslinien oder Baustellen). Die OFD Rheinland fasst in einer Vfg. vom die ab 2007 geltende Rechtslage zusammen und weist noch einmal darauf hin, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte bereits vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer sie im Durchschnitt einmal wöchentlich aufsucht, z. B. um Aufträge entgegenzunehmen oder um ein Kfz zu tauschen. Die entgegenstehende Regelung in R 37 Abs. 2 Satz 3 LStR ist nicht mehr anzuwenden (vgl. auch Gehring, BBK 17/2006 F. 5 S. 788).
Folge der Erweiterung des Begriffs der regelmäßigen Arbeitsstätte, so die OFD: Die Auswärtstätigkeiten vieler Arbeitnehmer, deren Tätigkeit in der Vergangenheit als Ein...