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Unternehmensteuerreform 2008: Einführung einer Zinsschranke geplant
Referentenentwurf liegt vor
Mit der Unternehmensteuerreform 2008 soll die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen beschränkt werden. Dieses Ziel wird im vorliegenden Referentenentwurf v. mit der Einführung einer sog. Zinsschranke im neuen § 4h EStG verfolgt. Eine analoge Vorschrift ist in § 8a KStG vorgesehen, die die bisherige Regelung zur Gesellschafterfremdfinanzierung ersetzen soll. Nachfolgend werden die Grundzüge der geplanten beschränkten Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen dargestellt.
Hintergrund
Mit der Zinsschranke soll das inländische Steuersubstrat gesichert werden. Insbesondere soll verhindert werden, dass Konzerne mittels grenzüberschreitenden konzerninternen Fremdkapitalfinanzierungen in Deutschland erwirtschaftete Erträge ins Ausland transferieren. Die bisherige Regelung des § 8a KStG konnte vielfach nicht weiterhelfen, weil die Vorschrift die normalen Bankfinanzierungen nicht tangiert.
Nach dem Referentenentwurf sind Zinsaufwendungen eines Betriebs in Höhe des Zinsertrags desselben Wirtschafsjahrs abziehbar. Darüber hinausgehende Zinsauf- S. 2wendungen dürfen nur bis zur Höhe von 30 % des um die Zinsaufwendungen erhöhten und um die Zinserträge verminderten maßgeblichen Gewinns (EBI...