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Steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge
Bei den Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist davon auszugehen, dass diese Personen grundsätzlich zum förderberechtigten Personenkreis des § 10a EStG gehören, sofern unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt. Dieser Personenkreis ist wie Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung zu behandeln.