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Senatsverwaltung für Fin Berlin 05.02.2007 III A - S 2222 - 3/2006, NWB direkt 9/2007 S. 5

Steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge

Bei den Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist davon auszugehen, dass diese Personen grundsätzlich zum förderberechtigten Personenkreis des § 10a EStG gehören, sofern unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt. Dieser Personenkreis ist wie Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung zu behandeln.