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FG Münster 14.09.2006 3 K 4377/04 Erb, NWB direkt 9/2007 S. 3

Rechtsverletzung bei einer vorläufigen Steuerfestsetzung

Das Finanzamt kann aufgrund § 176 AO einen vorläufigen Bescheid nicht gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen ändern.