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OLG Stuttgart 28.12.2006 2 U 134/06, NWB 9/2007 S. 74

Berufsrecht | Anwaltliche Beratung zum Pauschalpreis von 20 €

Das OLG Stuttgart hält in seinem Beschluss v. - 2 U 134/06 (WRP 2007 S. 204) das werbliche Angebot einer Rechtsanwaltskanzlei, anwaltliche außergerichtliche Beratung in allen Angelegenheiten für Verbraucher zu einem Pauschalpreis von 20 € inkl. USt anbieten zu wollen, für grundsätzlich wettbewerbskonform. Es verweist insbesondere darauf, dass zum einen das RVG zum für die außergerichtliche Beratung keine gesetzlichen Gebühren mehr vorsehe und folglich damit auch eine entsprechend (niedrige) Gebührenvereinbarung nicht gegen § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO verstoßen könne; zum anderen beinhalte das Angebot auch keine unlautere Mitbewerberbehinderung i. S. des § 4 Nr. 10 UWG, weil für Verbraucher Dumpingpreise für anwaltliche Leistungen ohnehin nur einen beschränkten Anreizeffekt hätten.