1. Zinsaufwendungen für den Erwerb eines GmbH-Anteils stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit nach § 3 Nr. 40 d EStG zur
Hälfte steuerfreien Einnahmen, so dass nach § 3c Abs. 2 EStG nur ein hälftiger Werbungskostenabzug in Betracht kommt.
2. Das Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG setzt nicht die tatsächliche Vornahme einer Gewinnausschüttung voraus.
3. § 3c Abs. 2 EStG verstösst nicht gegen das Verfassungsgebot der Folgerichtigkeit bzw. gegen die vom Einkommensteuergesetz
statuierte Sachgesetzlichkeit.
4. Die Abzugsbeschränkung im Halbeinkünfteverfahren verstöß nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da die Verfassung den Gesetzgeber
nicht zu einer Gesamtschau von körperschaftsteuerlicher und einkommensteuerlicher Belastung verpflichtet.
5. Das Grundgesetz hat die Körperschaftsteuer in ihrer klassischen Form der Doppelbelastung vorgefunden und über Jahrzehnte
nicht in Frage gestellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2007 S. 1222 Nr. 22 DStZ 2007 S. 229 Nr. 8 EFG 2007 S. 526 Nr. 7 KAAAC-37548
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.