Aufwendungen für die Altersversorgung von Arbeitnehmer-Ehegatten als Betriebausgaben
Leitsatz
1. Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses durch Barlohnumwandlung geleistet
werden, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie zu einer sog. Überversorgung führen. Bei der Prüfung der Überversorgung
ist ausschließlich auf den Fremdvergleich abzustellen.
2. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist nicht in die Berechnung der Überversorgung einzubeziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 12/2007 S. 621 EFG 2007 S. 660 Nr. 9 SJ 2007 S. 28 Nr. 13 AAAAC-37547
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