Doppelte Haushaltsführung bei privat veranlasster Wegverlegung der Familienwohnung vom Arbeitsort nicht beruflich veranlasst
Leitsatz
Die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung sind nicht beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung
aus privaten Gründen (hier: Geburt eines Kindes) vom Beschäftigungsort wegverlegt und weiterhin von der am Beschäftigungsort
begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht. Das gilt auch dann, wenn die Ehefrau
vor Beginn des Erziehungsurlaubs am Ort des neuen Familienwohnsitzes gearbeitet, dort während des Erziehungsurlaubs ein geringfügiges
Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hat und dort später ihr „altes”, wegen des Erziehungsurlaubs ruhendes Arbeitsverhältnis
wieder aufnehmen will.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAC-37546
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