Voraussetzungen der Zusammenveranlagung mit im Ausland lebenden Ehegatten
Leitsatz
1. Ein von vornherein auf zwei Wochen befristeter Aufenthalt in Deutschland hat Besuchscharakter und führt nicht zur Begründung
eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.
2. Ein amerikanischer Staatsbürger, der in Deutschland als Eishockeyprofi berufstätig ist, kann nicht deshalb mit seiner in
den USA lebenden Ehefrau zusammen veranlagt werden, weil diese während eines Zeitraums von nur zwei Wochen mit ihm gemeinsam
in seiner Wohnung in Deutschland gelebt hat. Das gilt auch dann, wenn in demselben Veranlagungszeitraum, aber vor der Eheschließung,
schon einmal während eines längeren Zeitraums eine Haushaltsgemeinschaft der Beiden im Inland bestanden hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAC-37545
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