1. Vertragsverhältnisse zwischen Angehörigen können der Besteuerung nur zugrunde gelegt werden, wenn sie rechtswirksam vereinbart
wurden und inhaltlich dem zwischen Fremden üblichen entsprechen. Nicht anzuerkennen sind demzufolge etwa Dienstverpflichtungen,
die wegen ihrer Geringfügigkeit üblicherweise nicht auf arbeitsvertraglicher Grundlage eingegangen werden, und deren Inhalt
in sachlicher und zeitlicher Hinsicht nicht näher festgelegt ist.
2. Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind. Sie müssen
aber von dem, der die steuerpflichtigen Einnahmen erzielt, persönlich getragen werden, dies muss der Stpfl. substantiiert
darlegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 753 Nr. 10 MAAAC-37543
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.