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Einsatzwechseltätigkeit
Der Beitrag wird nicht mehr aktualisiert. Siehe dazu den infoCenter-Beitrag "Reisekosten".
I. Definition
Eine Einsatzwechseltätigkeit ist die Auswärtstätigkeit eines Arbeitnehmers für denselben Arbeitgeber an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten. Aufgrund des ständigen Wechsels seiner Tätigkeitsstätten hat der Arbeitnehmer weder eine erste Tätigkeitsstätte noch eine ortsgebundene regelmäßige Arbeitstätte.
Die Auswärtstätigkeit muss zudem berufstypisch sein, d.h. dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung regelmäßig an immer wieder anderen Einsatzstellen zu erbringen hat (z.B. Bau- oder Montagearbeiter). Die jeweilige Tätigkeitsstätte gilt dann als regelmäßige Arbeitsstätte.
Seit 2008 wird nicht mehr zwischen einer Einsatzwechseltätigkeit, einer Fahrtätigkeit oder einer Dienstreise unterschieden; nunmehr handelt es sich in diesen Fällen um eine Auswärtstätigkeit, aufgrund derer Reisekosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
II. Begriff
Die Änderung des Begriffs der regelmäßigen Arbeitstätte hatte Auswirkungen auf d...