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IWB 3/2007 S. 1122

Lettland | Einkommensteueränderungen 2007

Am hat das lettische Parlament verschiedene Steuerrechtsänderungen mit Wirkung zum beschlossen. U. a. steigt der monatliche Grundfreibetrag von 32 auf 50 LVL und der monatliche Kinderfreibetrag von 35 ebenfalls auf 50 LVL. Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt Steuerpflichtige, Bezieher von inländischen Renten und Pensionen sowie in der EU ansässige Personen, deren Einkommen zu mehr als 75 % aus Lettland stammt. Gewerbliche Einkommen sollen bei der Einkommensteuer ab 2008 nicht mehr der Flat Tax von 25 % unterliegen, sondern nur noch mit einem Steuersatz von 15 %, entsprechend dem derzeitigen Körperschaftsteuersatz, besteuert werden.