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Ersatz für verdeckte Gewinnausschüttungen als Werbungskosten
Ist ein Verhalten des Geschäftsführers, das eine verdeckte Gewinnausschüttung begründet, in nicht unbedeutendem Maße von privaten Gründen mitgetragen, und lässt sich der Ersatz, der durch den Geschäftsführer der GmbH für die verdeckte Gewinnausschüttung gewährt wird, nur durch familiäre Beziehungen erklären, liegen hinsichtlich des Ersatzes keine Werbungskosten des Geschäftsführers aus nichtselbständiger Arbeit vor. Der Ersatz verdeckter Gewinnausschüttungen führt auch nicht zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen.