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FG München 30.11.2006 4 V 4323/06, NWB 7/2007 S. 56

Erbschaftsteuer | Geltendmachung verjährter Pflichtteilsansprüche gegenüber sich selbst als Rechtsnachfolger

Ein Abzug verjährter Pflichtteilsansprüche (aus dem früheren Erbfall nach der Mutter) gegenüber sich selbst als Alleinerbin des nun verstorbenen Vaters ist trotz § 10 Abs. 3 ErbStG nicht nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG möglich ().