Vorsätzliche Steuerhinterziehung bei Nichterklärung von Kapitalerträgen aus einem Wertpapierdepot in der Schweiz
Leitsatz
Die Annahme, ganz erhebliche Kapitaleinkünfte aus einem Schweizer Wertpapierdepot unterlägen nur dem Quellensteuerabzug in
der Schweiz und seien in Deutschland steuerfrei und nicht einmal in der Steuererklärung anzugeben, ist schon angesichts des
Umstandes, dass in den Erklärungsvordrucken ausdrücklich nach ausländischen Kapitalerträgen gefragt wird, realitätsfremd.
In der Nichterklärung liegt eine zumindest bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung, die zu einer Verlängerung der Festsetzungsfrist
auf 10 Jahre führt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 314 Nr. 5 IWB-Kurznachricht Nr. 11/2007 S. 581 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2251 DAAAC-37050
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