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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 262/05

Gesetze: AO 1977 § 222, AO 1977 § 5, AO 1977 § 281 Abs. 1, AO 1977 § 309 Abs. 1, AO 1977 § 314 Abs. 1, AO 1977 § 258, FGO § 100 Abs. 1 S. 4

Ablehnung eines Stundungsantrags wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers

Fortsetzungsfeststellungsklage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Kontenpfändung trotz vergleichsweise niedriger Rückstände und des Angebots einer monatlichen Ratenzahlung

Leitsatz

1. Die Ablehnung eines Antrags auf Stundung von Grunderwerbsteuer war nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Kläger Auskünfte zu seiner wirtschaftlichen Situation bis zum Abschluss des außergerichtlichen Vorverfahrens nicht erteilt hat und das Finanzamt deswegen das Vorliegen einer erheblichen Härte durch die Einziehung der Steuer nicht feststellen konnte.

2. Eine Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der die Rechtswidrigkeit einer zwischenzeitlich aufgehobenen Pfändungs- und Einziehungsverfügung geltend gemacht wird, ist zulässig, wenn die Folgen der Pfändung noch nicht beseitigt sind und die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit geeignet ist, zur Beseitigung der Pfändungsfolgen beizutragen.

3. Eine Kontenpfändung zur Beitreibung eines vergleichsweise geringen Betrags (hier: 823,10 Euro) ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Behörde eine unter Umständen mildere Vollstreckungsmaßnahme, z.B. die Mobiliarpfändung, ergreifen hätte können, der Steuerpflichtige einen Stundungsantrag gestellt sowie freiwillig Ratenzahlungen von 250 EUR monatlich erbracht bzw. die Fortsetzung dieser Ratenzahlung angeboten hat und die Rückstände bei Fortführung dieser Ratenzahlung auch ohne Kontenpfändung innerhalb von kurzer Zeit getilgt worden wären. Ob dem Kläger wegen der angebotenen Ratenzahlungen möglicherweise Vollstreckungsschutz nach § 258 AO zu gewähren gewesen wäre, spielt für die Rechtmäßigkeit der bereits erlassenen Pfändungs- und Einziehungsverfügung keine Rolle.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1460 Nr. 22
GAAAC-37049

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