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Ausübung von Bezugsrechten bei einer Kapitalerhöhung
Zu der Frage, ob die Ausübung von Bezugsrechten bei Kapitalerhöhungen gegen Einlage bei einer Aktiengesellschaft in den Fällen des § 17 EStG, § 21 UmwStG und in den Fällen von Anteilen im Betriebsvermögen – wie in den vom (BStBl 2006 I S. 6 = StuB 2006 S. 113) erfassten Fällen des § 23 EStG – eine Veräußerung darstellt, ist folgende Auffassung zu vertreten: Die Ausübung von Bezugsrechten in den Fällen des § 17 EStG, § 21 UmwStG und in den Fällen von Anteilen im Betriebsvermögen ist aufgrund der gebotenen Auslegung der betroffenen Vorschriften nicht als Veräußerung zu beurteilen. Die entgeltliche Übertragung des Bezugsrechts an einen Dritten ist jedoch nach den allgemeinen Grundsätzen als Veräußerung zu werten.