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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Anzeigepflicht des inländischen Vermögensverwahrers oder -verwalters
Ein inländischer Vermögensverwahrer oder -verwalter ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden (Bezug: § 33 Abs. 1 ErbStG; Art. 25 GG).
Praxishinweise: Der Streitfall betraf die Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts über das in einer ausländischen Zweigniederlassung verwahrte Vermögen eines inländischen Erblassers. Der BFH bejaht eine Anzeigepflicht, dass das in der Zweigniederlassung verwahrte fremde Vermögen der unmittelbaren und tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit des inländischen Stammhauses nicht entzogen ist. Die Anzeigepflicht wird durch die (gewisse) organisatorische Selbständigkeit der Zweigniederlassung nicht ausgeschlossen. Eine andere Auslegung des § 33 Abs. 1 ErbStG würde auch den Zw...